Veranstaltung: INDABA – Raum für Zukunftsgestaltung

CONTRACT GmbH („Veranstalter“)

1. Allgemeines

1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme und der damit zusammenhängenden Registrierung für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite https://contract-gmbh.com/indaba/

2. Registrierung und Vertragsschluss 

2.1. Die Registrierung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Internetseite https://contract-gmbh.com/indaba/ des Veranstalters möglich.

2.2. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt ausschließlich durch Erscheinen des Teilnehmers bei der Veranstaltung zustande.

2.3. Wir behalten uns, vor die Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen z.B. bei erschöpftem Platz-Kontigent.

3. Schutzgebühr und Zahlung

3.1. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung wir eine Schutzgebühr in Höhe von 50,00€ inkl. MwSt fällig. Über die Summe erhalten Sie von uns eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung im Nachgang zur Veranstaltung.

3.2. Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Wege.

3.3. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zum 26.04.2024 die Möglichkeit eine Ersatzperson zu schicken.

4. Leistungen

5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

5.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.

5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

5.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.

5. Absage der Veranstaltung 

6.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. 

6.2. Angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

6. Urheber- und andere Rechte 

7.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

7.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. 

7. Bildmaterial/Fotografien

Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen. Da im Internet veröffentlichte Bilder weltweit abrufbar sind, ist eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU und des EWR nicht ausgeschlossen.

Dieser Zustimmung kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen. Hierzu ist der Widerspruch an die folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:

per Mail: info@contract-gmbh.com

oder per Post: CONTRACT Beratungsgesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung mbH, Erbprinzenstraße 4-12, 76133 Karlsruhe

8. Haftung 

9.1. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Schutzgebühr, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

9.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 

9.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 

9.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen 

10.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Karlsruhe. 

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

10.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.