Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CONTRACT

Bei unseren Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

1. Allgemeines

Aufträge von CONTRACT werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen von CONTRACT

  • Die Tätigkeit von CONTRACT besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
  • Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet, noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von CONTRACT empfohlenen oder mit CONTRACT abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn CONTRACT die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
  • Der konkrete Inhalt und Umfang der von CONTRACT zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird CONTRACT den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch CONTRACT auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
  • CONTRACT legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist CONTRACT nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von CONTRACT Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
  • Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
  • Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von CONTRACT gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von CONTRACT und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der CONTRACT einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von CONTRACT für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt CONTRACT die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  • Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von CONTRACT die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist CONTRACT nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann CONTRACT dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

4. Vergütung

  • Die Leistungen von CONTRACT werden nach den mit CONTRACT vereinbarten Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen, Reise- und Übernachtungskosten etc. berechnet und vergütet.
  • CONTRACT ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
  • Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von CONTRACT nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist CONTRACT berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann CONTRACT nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann CONTRACT dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

5. Zahlungsmodalitäten

  • Bei der mit CONTRACT vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
  • Die Rechnungen von CONTRACT werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Rechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von CONTRACT angegebene Konto zu überweisen. Einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen sind möglich.
  • Stornierungsbedingungen:
    Nach Angebotsannahme / Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen
    bei Absagen von Veranstaltungen und Terminen durch den Auftraggeber:
    Bis 31 Werktage (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung fallen keine Stornogebühren an.
    – Zwischen 30 und 15 Werktagen (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung fallen 25% der vereinbarten Vertragssumme für diesen Termin/diese Veranstaltung in Form von Stornogebühren an.
    – Zwischen 14 und 4 Werktagen (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung fallen 50% der vereinbarten Vertragssumme für diesen Termin/diese Veranstaltung in Form von Stornogebühren an.
    – Ab 3 Werktagen (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung fallen 100% der vereinbarten Vertragssumme für diesen Termin/diese Veranstaltung in Form von Stornogebühren an.
    Projektbezogen können individuell abweichende Vereinbarungen getroffen werden; ansonsten gelten die o.g. Bedingungen. Gleiches gilt für vom Auftraggeber zu verantwortende Verschiebungen der Veranstaltungen.

6. Haftung

  • Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von CONTRACT empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn CONTRACT die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  • CONTRACT haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
  • Die Haftung von CONTRACT entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber CONTRACT gerügt wurden.
  • Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst. Informationen zum Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Datenschutz

7. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.
  • Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  • Erfüllungsort für alle Leistungen ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Karlsruhe, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Karlsruhe vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.